Tiny
Office
Wenn Sie die Absicht haben, von zu Hause aus zu arbeiten, jedoch Schwierigkeiten haben, die nötige Ruhe zu finden, könnte ein kleines Gartenhaus die ideale Lösung bieten.
Ihr Vollholz-Tiny-Haus im Garten können Sie auch als Büro nutzen. Ehrfahren Sie mehr über den Bau eines Tiny-Offices – von der Baugenehmigung bis hin zur Möglichkeit das Tiny-Büro steuerlich abzusetzen.
Sind Ihnen die verfügbaren Räumlichkeiten in Ihrem Zuhause knapp geworden? Hat Ihr ehemaliges Arbeitszimmer nun Platz für das Kinderzimmer gemacht, während Sie gezwungen sind, von einem Küchentisch aus zu arbeiten, der gleichzeitig den Raum für die Hausaufgaben Ihres älteren Kindes beansprucht? Eine mögliche Lösung für Ihr begrenztes Platzangebot und die Lärmbelästigung, die bei selbstständiger Arbeit oder im Homeoffice auftreten kann, könnte in einem Tiny House Büro liegen. Es ermöglicht Ihnen, in unmittelbarer Nähe Ihrer Familie zu sein, während Sie dennoch die nötige Distanz haben, um in Ruhe und Konzentration arbeiten zu können. Das Konzept eines Tiny Offices verfolgt dieses Prinzip. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Überlegungen Sie bei der Planung und dem Bau eines Tiny House Büros berücksichtigen sollten.
Mobiles Büro oder fixes Tiny-Office?
Die erste entscheidende Frage, die Sie klären müssen, lautet: Soll Ihr Tiny Office mobil sein und die Freiheit bieten, es an verschiedenen Orten zu nutzen, oder möchten Sie es dauerhaft in Ihrem Garten oder auf einem nahegelegenen Grundstück aufstellen?

Worauf sollte man beim Bau eines Tiny-Haus Büros achten?
Die Baugenehmigung in Deutschland: Wenn Sie planen, Ihr Tiny Office an einem festen Standort zu errichten, ist in Deutschland eine Baugenehmigung erforderlich. Eigenständiges Errichten eines Tiny House Büros im Garten oder auf einem leeren Grundstück ist in der Regel nicht gestattet. Die Vorschriften variieren von Ort zu Ort, daher ist es ratsam, immer auf Nummer sicher zu gehen. In einigen Baugebieten ist ausschließlich Wohnnutzung erlaubt, weshalb eine Nutzung als Arbeitsraum nicht genehmigt wird. In anderen Regionen könnte die erforderliche Mindestdeckenhöhe für einen Anbau nicht von einem Tiny House erfüllt werden. Es gibt auch Fälle, in denen Nachbarn Einwände gegen die Idee eines Tiny Houses erheben.
Die Baugenehmigung in Österreich: Die Erlaubnis zum Bau eines Tiny-Office in Österreich hängt, ähnlich wie in Deutschland, von der sogenannten Flächenwidmung ab. Potenzielle Standorte sind Flächen mit den folgenden Widmungen:
- Bauland-Wohngebiet (für fest verankerte Tiny Houses)
- Grünland Land- und Forstwirtschaft (für mobile Tiny Houses, wenn sie zur Pflege und Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche beitragen)
Ein mobiles Tiny House auf Anhängern oder Wägen fällt in Österreich unter das Baurecht, wenn es für längere Zeit auf einem Standplatz bleibt oder als Hauptwohnsitz genutzt wird. Ein Bauantrag darf in Österreich nicht von Privatpersonen eingereicht werden. Dies muss von einem qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden. Dazu sind Unterlagen wie Lagepläne, Grundrisse und Zeichnungen des geplanten Tiny House erforderlich.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Planung Ihres Tiny-Office zur Seite.
Die Installation: Ein entscheidender Punkt beim Bauantrag betrifft die Anbindung des Tiny Offices an das öffentliche Versorgungsnetz, einschließlich Wasser, Abwasser und Stromversorgung. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Internetzugang und Heizung für den Winter verfügbar sind. Wenn Sie ein Gartenbüro errichten, können Sie es möglicherweise an die Versorgungsleitungen Ihres Hauptgebäudes anschließen. Wenn Ihr Tiny House Büro als eigenständiges Gebäude geplant ist, sollte das Grundstück, auf dem es errichtet werden soll, idealerweise bereits erschlossen sein oder zumindest erschließbar sein. In Deutschland werden vollständig autarke Tiny Offices in der Regel nur selten genehmigt. Mindestens die Anbindung an das Wasser- und Abwassersystem sollte gewährleistet sein. In einigen Bundesländern ist auch eine separate Genehmigung erforderlich, wenn Sie eine Photovoltaikanlage installieren möchten.
Ist es möglich, ein Tiny-Office steuerlich geltend zu machen?
Deutschland: Grundsätzlich ist es möglich, ein Tiny House Büro steuerlich abzusetzen. Die genauen Details und Beträge hängen jedoch davon ab, ob Sie als Angestellter dauerhaft im Homeoffice arbeiten oder selbstständig tätig sind. Absetzbar sind die Kosten für den Kauf, die Einrichtung und die Heizung Ihres Tiny Office. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 50 Prozent Ihrer Arbeitszeit in Ihrem Tiny Office verbringen, können Sie bei Ihrer Steuererklärung mehr als 1.000 Euro absetzen. Wenn Sie ausschließlich in Ihrem Gartenstudio arbeiten, können Sie sämtliche Kosten steuerlich geltend machen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass wenn Sie Ihr Haus mit dem Tiny House Büro verkaufen und das Büro teurer war als 20.500 Euro, es als Betriebsvermögen betrachtet wird und Sie den Verkaufsgewinn für Ihr Tiny Office versteuern müssen. Aus diesem Grund entscheiden sich einige Personen dafür, ihren Arbeitsplatz in einem Gartenhaus einzurichten, da dieses beim eventuellen Verkauf nicht versteuert werden muss. Allerdings verfügen Gartenhäuser in der Regel nicht über fließendes Wasser.

In Österreich gibt es unterschiedliche Regelungen:
Selbstständige im Homeoffice:
Viele Selbstständige, darunter Schriftsteller, freie Journalisten und Steuerberater, sind auf ein Arbeitszimmer zu Hause angewiesen, um ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen. Da das Arbeitszimmer den Kern ihrer geschäftlichen Aktivitäten bildet, können sie die mit dem Homeoffice verbundenen Kosten als Betriebsausgaben vollständig bei der Steuer geltend machen.
Angestellte ohne eigenen Arbeitsplatz im Unternehmen:
Auch Angestellte haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Homeoffice-Kosten steuerlich abzusetzen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die zwar nicht den Großteil ihrer Arbeit von zu Hause aus erledigen, aber auf einen Heimarbeitsplatz angewiesen sind, wenn dieser von ihrem Arbeitgeber nicht gestellt wird.
Typische Beispiele hierfür sind Lehrer und Außendienstmitarbeiter. Lehrer haben in der Regel keinen eigenen Arbeitsplatz in der Schule, benötigen jedoch einen solchen, um Unterrichtsvorbereitungen und -nachbereitungen durchzuführen. Auch Außendienstmitarbeiter müssen Büroarbeiten erledigen, haben jedoch in den meisten Fällen keinen Arbeitsplatz im Unternehmen, bei dem sie angestellt sind. Mitarbeiter in diesen Berufsfeldern können bis zu 1.250 Euro pro Jahr der mit ihrem Homeoffice verbundenen Kosten als Werbungskosten bei der Steuer absetzen.
Angestellte mit eigenem Arbeitsplatz im Unternehmen:
Angestellte, die in einem Unternehmen arbeiten, das Homeoffice anbietet, aber dennoch einen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stellt, können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer für das Homeoffice steuerlich nicht absetzen. Dies liegt daran, dass der Hauptteil ihrer beruflichen Tätigkeit trotz der Möglichkeit des Homeoffice im Unternehmen ausgeübt werden kann.